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   VGH Baden-Württemberg, 18.07.1985 - 2 S 1254/84   

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VGH Baden-Württemberg, 18.07.1985 - 2 S 1254/84 (https://dejure.org/1985,2872)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.07.1985 - 2 S 1254/84 (https://dejure.org/1985,2872)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juli 1985 - 2 S 1254/84 (https://dejure.org/1985,2872)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1986, 68
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.07.1985 - 2 S 1254/84
    Die Schätzung des Teilaufwands der Herstellungskosten einer Kanalisation im Trennsystem, der auf den Anschluß von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt, hat sich an dem Verhältnis der Herstellungskosten zu orientieren, die angefallen wären, wenn keine gemeinschaftliche Regenwasserkanalisation, sondern jeweils getrennte Oberflächenentwässerungssysteme für die Verkehrsflächen und die anliegenden Grundstücke hergestellt worden wären (Anschluß BVerwG, 1983-12-09, 8 C 112/82, DVBl 1984, 194ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 2 S 412/90

    Konkretisierung des Beitragsschuldverhältnisses durch Beitragsbescheid -

    Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, daß ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.9.1984 -- 2 S 2437/82 --, ESVGH 35, 55; Urteil vom 18.7.1985 -- 2 S 1254/84 --, VBlBW 1986, 68; Urteil vom 13.6.1985 -- 2 S 25/85 --; Urteil vom 29.3.1989 -- 2 S 43/87 --, VBlBW 1989, 345).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1989 - 2 S 2107/87

    Berechnung von Kanalbeiträgen

    Ist dem Gemeinderat vor oder bei Beschlussfassung über den Beitragssatz eine die erforderlichen Ermessensentscheidungen widerspiegelnde Globalberechnung nicht unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Globalberechnung in einem für die Beitragssatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, ist von der Ungültigkeit des so beschlossenen Beitragssatzes auszugehen, weil der Gemeinderat das ihm eingeräumte ortsgesetzgeberische Ermessen nicht oder nicht fehlerfrei ausüben konnte (VGH Bad.-Württ. Urteil vom 18.07.1985 - 2 S 1254/84 -, VBlBW 1986, 68; Urteil vom 27.02.1986 - 2 S 1112/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1992 - 2 S 1958/90

    Heilung von - aufgrund ungültiger Satzung - rechtswidrigen Beitragsbescheiden;

    Nach der neueren Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1983 - 8 C 112.82 -, BVerwGE 68, 249; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.7.1985 - 2 S 1254/84 -, VBlBW 1986, 68) ist (allein) sachgerecht und vertretbar die sog. kostenorientierte Methode, die aber bei der Ermittlung des Straßenentwässerungskostenanteils in der Globalberechnung vom 20.4.1982 nicht zur Anwendung gekommen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 972/91

    Abwasserbeitrag; Berücksichtigung der rückwärtigen Teilfläche eines Grundstücks

    Von einem solchen Fall kann nur dann ausgegangen werden, wenn ein Mißverhältnis zwischen dem gebotenen Vorteil, der sich vor allem in der baulichen Nutzbarkeit des Grundstücks ausdrückt, und der Höhe des Beitrags deshalb besteht, weil das auf dem Grundstück zulässige Maß der baulichen Nutzung weit hinter dem zurückbleibt, was die Grundstücksgröße an sich hergeben könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.7.1985 - 2 S 1254/84 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.06.2011 - 5 K 739/07

    Heranziehung zu Abwasseranschlusskosten und Verbot der Doppelveranlagung

    Zum anderen schließt der Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung das Verbot der Doppelbelastung in dem Sinne ein, dass ein Grundstück für dieselbe öffentliche Einrichtung bzw. Teileinrichtung grundsätzlich nur einmal zu einem Beitrag herangezogen werden darf (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juli 1990 - 2 S 412/90, JURIS und VBlBW 1999, 224 ff. sowie VBlBW 1986, 68; VBlBW 1989, 345; OVG Frankfurt (Oder), a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 28. November 1995 - 15 A 179/93 - NVwZ-RR 1996, 600 ff.).
  • VG Dresden, 27.02.1996 - 7 K 2415/95
    Die abweichende Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einiger Bundesländer, die das Vorhandensein einer zutreffenden Globalberechnung bei Erlaß einer Beitragssatzung für ihre rechtliche Wirksamkeit,nicht als erforderfich erachtet und es ausreichen läßt, wenn im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens von seiten der Kommune eine Kalkulation nachgeschoben wird, die die satzungsmäßigen Festlegungen deckt und damit die vom Beschlußorgan gefundenen oder gar nur "gegriffene" Ergebnisse rechtfertigt (so Bayerischer VGH , Urt. v. 3.3.1993 - 4 B 92.1878 NVwZ-RR 1994, 290 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 NVwZ-RR 1993, 48 f; wie hier demgegenüber VGH Baden-Württemberg, Urt. -v. 18.7.1985 - 2 S 1254/84 -, VBlBW 1986, 68 (70), ist auf die im Freistaat Sachsen geltende Gesetzeslage nicht übertragbar.
  • VG Dresden, 03.04.1996 - 4 K 3239/95
    Denn ein und derselbe Vorteil kann nur ein einziges Mal Gegenstand eines Beitrages sein, er kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal entstehen ( VGH Bad. -Württ.... VBlBW 1986, 68).
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